Mietbedingungen für Zelte und Zubehör der Firma Exclusiv-Zelteverleih Weber
1) Bedingungen
Der Mieter ist verpflichtet, das Baugelände in einem ebenen und baufähigem Zustand zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen beim Auf- und Abbau, die durch Nichteinhalten der Mietbedingungen entstehen, werden dem Mieter mit 35,00 € pro angef. Stunde in Rechnung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, das Zelt während der Dauer der Aufstellung auch nachts zu bewachen. Bei Sturm und Unwettergefahren ist besonders darauf zu achten, das Zelt ringsum zu schließen. Bei akuter Unwetterwarnung ist der Mieter verpflichtet, das Zelt zu räumen, damit keine Personenschäden entstehen. Ebenso ist der Mieter verpflichtet, dass Zeltdach bei Schneefall zu räumen, um ein Reißen der Dachplanen und die dann entstehenden Schäden zu vermeiden. Der Vermieter ist dazu berechtigt, das Zelt kurzfristig, ohne dafür belangt zu werden, abzubauen. Die Abbaukosten übernimmt in diesem Fall die Firma Weber.
2) Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
3) Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden und Beschädigungen, welche vom Zeitpunkt der Anfuhr, während des Festes, bis zur Abfuhr an dem gemieteten Zelt und Zubehörteilen entstehen. Die Mietgegenstände sind von uns nur bis zu Ihrer Bordsteinkante versichert. Die Haftung geht automatisch auf den Mieter über, sobald diese Kante überschritten ist, oder der Mieter die Mietobjekte in Empfang genommen hat. Ebenfalls haftet der Mieter für alle Sach- und Personenschäden, die bei Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Zeltes, durch das Zelt sowie durch Zeltmobiliar entstehen. Der Mieter hat deshalb eine ausreichende Versicherung für Personen, Zelt und Zubehör abzuschließen. Der Mieter haftet für jedes beschädigte und abhanden gekommene Teil des Zeltes sowie des Mobiliars. Fehlende Teile werden zum Anschaffungs- bzw. Reparaturpreis in Rechnung gestellt. Entstehen dem Vermieter diesbezüglich weitere Kosten, weil er einen darauf folgenden Auftrag nicht erfüllen kann, so können diese dem Mieter ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Der Vermieter haftet weder dem Mieter noch Dritten gegenüber für Nässeschäden, d.h. für Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee und Kondenzfeuchtigkeit, die an im Zelt gelagerten Gegenständen des Mieters oder von Dritten entstehen. Das gilt ebenso für Sach- und Personenschäden von Besuchern und Mitarbeitern des Mieters.
4) Schadensersatz
Kann der geschlossene Vertrag aus Gründen, die der Mieter bzw. Käufer zu vertreten hat, nicht erfüllt werden, so können wir gem. § 325 BGB Schadensersatz beanspruchen. In diesem Fall sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 80 % des vereinbarten Bruttopreises zu verlangen. Ereignisse höherer Gewalt und Betriebsstörungen, ganz gleich ob solche durch Materialmangel, Fahrzeugschäden, Verkehr, Strommangel oder aus anderen Ursachen wie Unwetter, Schnee und Eis entstanden sind, entbinden uns von der pünktlichen Einhaltung der Lieferungs- bzw. Aufbautermine.
5) Mietzeit und Mietpreise
Die Dauer der Mietzeit beträgt in der Regel 3 Tage. Jeder weitere Miettag wird mit 35% der Bruttomiete berechnet. Die Mietpreise berechnen sich nach dem aktuellen Angebot oder der aktuellen Preisliste und gelten für Selbstabholung und Rücklieferung in gereinigtem Zustand. Die Transportkosten sind nicht im Mietpreis enthalten und werden im Angebot zusätzlich aufgeführt. Entspricht der Zustand der Mietartikel bei Rücklieferung nicht dem Auslieferungsstandard, wird für die Instandsetzung in den Auslieferungszustand 50% des Bruttomietpreises als Reinigungsgebühr berechnet. Bei Selbstabholung wird das Mietgut in einem unbeschädigten, gereinigten und betriebsfähigen Zustand bereitgestellt. Der Mieter hat den Zustand auf Vollständigkeit und Tauglichkeit selbst zu kontrollieren. Bei Rücklieferung oder Abholung erfolgt diese Prüfung von Seiten des Vermieters. Der Mieter ist für vorschriftsmäßiges Verladen und Transportieren verantwortlich. Lieferungen und Abholungen erfolgen gem. der jeweils gültigen Entfernungstabelle. Für alle Mietgegenstände, außer Zelte, die inkl. Aufbau geliefert werden, versteht sich die Anlieferung zu ebener Erde bis hinter die 1. Türe. Alle genannten Preise verstehen sich ab Lager Wesseling zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
6) Zahlungsbedingungen
Bei Vermietungen über 2000,00 € sind von dem vereinbarten Mietpreis 50 % 6 Wochen vor dem genannten Liefertermin an die Firma Exclusiv-Zelteverleih Weber in Wesseling zu zahlen. Die Restsumme ist bei Übergabe der Ware fällig. Bei Neukunden erfolgt die Zahlung immer bei Übergabe der Ware in bar. Die jeweils geltende Zahlungsvereinbarung wird durch die Bestellung und Auftragsbestätigung festgelegt.
7) vorzeitige Kündigung
Der Mieter kann den Auftrag nach Auftragserteilung bis zum Beginn der Mietperiode kündigen. Der Vermieter ist zur Berechnung von folgenden Stornogebühren berechtigt:
8) besondere Bedingungen
Der Mieter darf an dem Zustand der ihm übergebenen Zelte und Mietgegenstände keine Änderung in bautechnischer Hinsicht vornehmen. Das Zelt ist am Tage des Abbaus aufgeräumt und im sauberen Zustand zu übergeben. Aufräumarbeiten vom Personal des Vermieters werden extra in Rechnung gestellt. Der Vermieter hat das Recht, aus besonderen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Alle mündlichen und telefonischen Erklärungen sowie solche unserer Mitarbeiter, die von den vorstehend getroffenen Vereinbarungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Reparaturen an Zelt, Heizung und Zubehör dürfen nur von der Firma Weber oder von uns beauftragten Firmen durchgeführt werden. Das Vermieten an Dritte ist nur mit Absprache der Firma Weber erlaubt.
9) Eigentumsvorbehalt
Gemietete Artikel sind und bleiben Eigentum der Firma Exclusiv- Zelteverleih Weber aus Wesseling. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder tritt eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Verpflichtungen, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir unbeschadet unser sonstigen Rechte unter Aufrechterhaltung des Vertragsrechts berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese abzuholen. Der Besteller hat kein Recht auf Besitz.
10) Erfüllungsort und Gerichtstand
Für alle Vereinbarungen gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Brühl
Copyright © 1992 - 2024 Alle Rechte vorbehalten Weber Exclusiv- Zelteverleih Stand 01. Januar 2024
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